Jahresabschluss und Finanzen
Wir erstellen Bilanzen, Überschussrechnungen, E-Bilanzen, EÜR nach Handels- und Steuerrecht. Dazu bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnung gemäß § 4 Absatz 3 EStG
- Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichtes, soweit das Gesetz dies für Ihr Unternehmen vorschreibt
- Erstellung eines schriftlichen Erläuterungsberichtes